An der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) ist im Fachbereich Polizei zum 1. September 2027 am Campus Kassel eine Professur (m, w, d) für Straf- und Strafprozessrecht W 2 HBesG zu besetzen.
Sollten die Voraussetzungen für eine Ernennung zur Professorin oder zum Professor noch nicht gegeben sein, ist zunächst auch eine Einstellung im Beamtenverhältnis in der A-Besoldung oder im Beschäftigtenverhältnis möglich.
Aufgaben
Es sind die Inhalte nach den curricularen Vorgaben zu vermitteln.
Die Lehre umfasst die Durchführung sämtlicher Lehrveranstaltungen im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts in den polizeilichen Bachelor-Studiengängen (Bachelor of Arts – Polizeivollzugsdienst) Schutzpolizei sowie Kriminalpolizei mit seinen beiden Vertiefungsrichtungen Allgemeine Kriminalistik und Cyberkriminalistik.
Neben der fachlichen Ausbildung spielt die methodisch-didaktische Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, interdisziplinäres Denken und Handeln, selbständiges Problemlösen, Arbeitsorganisation und Effizienz eine wichtige Rolle.
Bezüge zu anwendungsbezogener Forschung sind ausdrücklich erwünscht.
Zum Aufgabenspektrum gehören:
die Durchführung von Prüfungen und die Betreuung von Bachelorarbeiten
die Forschung
die Mitwirkung bei Koordination und Vertretung des Fachs innerhalb und außerhalb der Hochschule
die Beteiligung an der Weiterentwicklung des Curriculums
die Aktualisierung des Fachwissens sowie der Erhalt des Praxisbezugs zum Polizeidienst
Die Hochschule
Die Hochschule bildet in zwei Fachbereichen an den vier Campus Gießen, Kassel, Mühlheim und Wiesbaden den Nachwuchs des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sowie die zugelassenen Tarifbeschäftigten des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts aus und fort.
Darüber hinaus nimmt die HöMS als Auftragsangelegenheit die Fortbildung der Beschäftigten der hessischen Landesverwaltung sowie als polizeiliche Aufgaben nach dem Hessischen Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Fortbildung aller Polizeibediensteten des Landes, das Nachwuchsmanagement und die Einstellung von Polizeianwärterinnen und -anwärtern, die Beratung und Unterstützung der Polizeibehörden, die Leistung polizeipsychologischer Dienste, die Mitwirkung bei der Fortentwicklung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel und die Verantwortlichkeit für die Koordinierung und Durchführung internationaler polizeilicher Ausbildungs- und Ausstattungshilfe wahr.
Voraussetzungen
Die erforderlichen Qualifikationen und die Einstellungsvoraussetzungen für die Professur sind in § 68 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) festgelegt.
Die fachlichen Anforderungen ergeben sich aus den Regelungen für den jeweiligen Studiengang.
In Betracht kommen Bewerberinnen und Bewerber, die:
über zwei juristische Staatsexamen verfügen
den Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit – in der Regel durch eine Promotion – erbringen
pädagogisch geeignet sind
Beide juristischen Staatsexamen müssen mindestens mit der Note "befriedigend" abgelegt worden sein.
Die HöMS legt darüber hinaus Wert auf:
eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
Lehrerfahrung ist wünschenswert
Mindestvoraussetzungen für die Einstellung als Professorin oder Professor sind:
ein den Lehraufgaben entsprechendes abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium
die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 67 Abs. 1 HessHG erforderliche Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit
die pädagogische Eignung
Als Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit gilt in der Regel die Qualität der Promotion.
Darüber hinaus werden nach den Anforderungen der Stelle zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis verlangt, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Lehrbefähigung und pädagogische Eignung sind in einer Probelehrveranstaltung nachzuweisen.
Eine Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Studiengänge sowie in der Hochschulselbstverwaltung wird vorausgesetzt.
Ebenso wird die Bereitschaft verlangt, an mehreren Campus, in mehreren Studiengängen der HöMS sowie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu lehren.
Gesucht wird eine motivierte und engagierte Persönlichkeit (m, w, d), die in der Lage ist, die genannten Disziplinen am Fachbereich Polizei in der Lehre und in der Forschung zu vertreten.
Rahmenbedingungen
Wir begrüßen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder sozialer Herkunft.
Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt. Die Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind daher besonders erwünscht.
Menschen mit Behinderungen i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Hochschule wurde mit dem Gütesiegel "Familienfreundliche Hochschule Land Hessen" ausgezeichnet.
Der Arbeitsplatz wird im Rahmen des hochschulischen Gesundheitsmanagements ergonomisch ausgestattet.
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten ein kostenfreies Landesticket, mit dem sie im gesamten Land Hessen kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können.
Stellenanzeige automatisch mit KI zusammengefasst
zur Bewerbung →
BM Invest GmbH, Domplatz 40, D - 48143 Münster